Abstand halten – sicher ankommen |
Innerorts: Der Mindestabstand muss die in einer Sekunde gefahrene Strecke in Metern betragen, bei zum Beispiel 50 km/h also 15 Meter oder drei Pkw-Längen
Außerorts (auch Autobahn): Der Mindestabstand muss die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern betragen (für 100 km/h also 50 Meter Abstand; das entspricht den Abstand zwischen zwei Leitpfosten)
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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